Unser Hygienekonzept ab 21.09.2021

ERGÄNZUNG AB 24.11.21 - 2G

 

INFO ZUM MUSIKUNTERRICHT UND ZUGANG ZU UNSEREN RÄUMLICHKEITEN

 ab 24.11.21 gilt bei uns die 2G Regel!

 

Zugang zu unseren Räumlichkeiten nur wer:

 

- vollständig geimpft

oder 

- genesen 

 ist.

 

Schüler/innen bis 12 Jahre und 3 Monate gelten als "genesen/geimpft" da sie in der Schule getestet werden, für alle weiteren Schüler/innen gilt eine Übergangsfrist bis Ende Dezember danach auch 2G, ab 18 Jahren schon jetzt 2G.

 

Euer dmp school Team

HYGIENEKONZEPT DMP SCHOOL/ LIVE VOICE

Vorbetrachtung, Gegebenheiten

Es gilt die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV)

Geimpft, genesen, getestet (3G)


Überschreitet im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 35, so darf im Hinblick auf geschlossene Räume der Zugang zu [...] Musikschulen vorbehaltlich speziellerer Regelungen dieser Verordnung außerhalb einer zum Betrieb oder Durchführung nötigen beruflichen oder gemeinwohldienlichen ehrenamtlichen Tätigkeit nur durch solche Personen erfolgen, die im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) geimpft, genesen oder getestet sind. Zu diesem Zweck sind Anbieter, Veranstalter und Betreiber zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet.


Ab einer Inzidenz von 35 in Nürnberg gilt im gesamten Innenbereich die 3G Regelung.
 

GEIMPFT - GENESEN - GETESTET

 

Es ist ein schriftlicher oder elektronischer negativer Impfnachweis, Genesennachweis oder Testnachweis bei dem dmp school Coach vorzuzeigen.

  1. PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  2. eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  3. eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,

Getesteten Personen stehen gleich:

  1. Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  2. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  3. noch nicht eingeschulte Kinder.

 

Erforderliche Maßnahmen

1. Abstandsregeln

In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden, die nicht demselben Hausstand angehören. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme für die o.g. Fachbereiche werden transparente hängende Plexiglasscheiben angebracht. Wartebereich, Korridore und Unterrichtsräume sind mit Bodenmarkierungen versehen, sodass der Mindestabstand jederzeit gewahrt bleibt. Diese sind zu beachten!

2. Desinfektion der Hände

Die Schüler:innen und Lehrer:innen werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
Desinfektionsmittel befindet sich in fest montierten Spendern an jedem Ein- und Ausgang, sowie in jedem Unterrichtsraum.

3. Masken

In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Maskenpflicht). Die Maskenpflicht gilt nicht:

  1. Am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören
  2. aus sonstigen zwingenden Gründen (hierzu zählt auch die Abnahme der Maske zum Musizieren)
  3. Von der Maskenpflicht sind befreit:
    1. Kinder bis zum sechsten Geburtstag
    2. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, solange dies vor Ort sofort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachgewiesen werden kann, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthalten muss. Plexiglasschutz wurde zusätzlich angebracht.

4. Desinfektion der Räumlichkeiten

Türklinken, Notenständer und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch die Musikschule bzw. Lehrer:innen nach jedem Unterricht desinfiziert, hilfsweise ausschließlich von der Lehrkraft berührt.

5. Benutzung der Instrumente

Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen. Insbesondere beim Klavierunterricht wird auf den erforderlichen Mindestabstand hingewiesen. (Center 1 - Lehrer:innen am Keyboard, Schüler:innen am Klavier. Center 2 - Schüler:innen am Roland FA 08, Lehrer:innen am Keyboard). Nur eigene Instrumente und Mikro sind zu verwenden.

6. Unterrichtskoordination

Der Wartebereich ist so wenig wie möglich zu nutzen.

Schüler:innen sollten maximal 2 Minuten vor Unterricht im Wartebereich/Eingang auf die Abholung durch die Lehrkräfte warten.

  • Center 1 - Die Lehrkraft holt die Schüler:innen am Eingang ab und bringt ihn nach dem Unterricht wieder zurück (Kein Warteraum).
  • Center 2 - Die Lehrkraft holt die Schüler:innen im Wartebereich ab. Schüler:innen dürfen sich nicht alleine im Korridor aufhalten.

7. Lüftung der Unterrichtsräume

Nach jeder Unterrichtseinheit müssen die Lehrer:innen den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften.

 

8. Zutrittsverweigerung

Keinen Zutritt zum Gebäude der Musikschule haben Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art, sowie Personen, welche die 3G-Regelung nicht beachten.

9. Umgang mit Risikogruppen

Als Einstufungskriterien gelten die Kriterien des Robert Koch Instituts.
Mitglieder von Risikogruppen sollten weiterhin online unterrichten, bzw. unterrichtet werden.

10. Angebot alternativer Unterrichtsformen

Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten. Lehrer:innen und Schüler:innen sind frei in ihrer Entscheidung, auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.

 

Bei Fragen stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung.

 

Euer dmp school Team!