ERGÄNZUNG AB 24.11.21 - 2G
INFO ZUM MUSIKUNTERRICHT UND ZUGANG ZU UNSEREN RÄUMLICHKEITEN
ab 24.11.21 gilt bei uns die 2G Regel!
Zugang zu unseren Räumlichkeiten nur wer:
- vollständig geimpft
oder
- genesen
ist.
Schüler/innen bis 12 Jahre und 3 Monate gelten als "genesen/geimpft" da sie in der Schule getestet werden, für alle weiteren Schüler/innen gilt eine Übergangsfrist bis Ende Dezember danach auch 2G, ab 18 Jahren schon jetzt 2G.
Euer dmp school Team
Es gilt die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV)
Überschreitet im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert
von 35, so darf im Hinblick auf geschlossene Räume der Zugang zu [...] Musikschulen vorbehaltlich speziellerer Regelungen dieser Verordnung außerhalb einer zum Betrieb oder
Durchführung nötigen beruflichen oder gemeinwohldienlichen ehrenamtlichen Tätigkeit nur durch solche Personen erfolgen, die im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6
der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) geimpft, genesen oder getestet sind. Zu diesem Zweck sind Anbieter, Veranstalter und Betreiber zur
Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet.
Ab einer Inzidenz von 35 in Nürnberg gilt im gesamten Innenbereich die 3G Regelung.
GEIMPFT - GENESEN - GETESTET
Es ist ein schriftlicher oder elektronischer negativer Impfnachweis, Genesennachweis oder Testnachweis bei dem dmp school Coach vorzuzeigen.
Getesteten Personen stehen gleich:
In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden, die nicht demselben Hausstand angehören. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme für die o.g. Fachbereiche werden transparente hängende Plexiglasscheiben angebracht. Wartebereich, Korridore und Unterrichtsräume sind mit Bodenmarkierungen versehen, sodass der Mindestabstand jederzeit gewahrt bleibt. Diese sind zu beachten!
Die Schüler:innen und Lehrer:innen werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
Desinfektionsmittel befindet sich in fest montierten Spendern an jedem Ein- und Ausgang, sowie in jedem Unterrichtsraum.
In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Maskenpflicht). Die Maskenpflicht gilt nicht:
Türklinken, Notenständer und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch die Musikschule bzw. Lehrer:innen nach jedem Unterricht desinfiziert, hilfsweise ausschließlich von der Lehrkraft berührt.
Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen. Insbesondere beim Klavierunterricht wird auf den erforderlichen Mindestabstand hingewiesen. (Center 1 - Lehrer:innen am Keyboard, Schüler:innen am Klavier. Center 2 - Schüler:innen am Roland FA 08, Lehrer:innen am Keyboard). Nur eigene Instrumente und Mikro sind zu verwenden.
Der Wartebereich ist so wenig wie möglich zu nutzen.
Schüler:innen sollten maximal 2 Minuten vor Unterricht im Wartebereich/Eingang auf die Abholung durch die Lehrkräfte warten.
Nach jeder Unterrichtseinheit müssen die Lehrer:innen den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften.
Keinen Zutritt zum Gebäude der Musikschule haben Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art, sowie Personen, welche die 3G-Regelung nicht beachten.
Als Einstufungskriterien gelten die Kriterien des Robert Koch Instituts.
Mitglieder von Risikogruppen sollten weiterhin online unterrichten, bzw. unterrichtet werden.
Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten. Lehrer:innen und Schüler:innen sind frei in ihrer Entscheidung, auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.
Bei Fragen stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung.
Euer dmp school Team!